Dienstleistungsumfang

Unsere Vorteile sind Flexibilität und Aufgeschlossenheit für Bedürfnisse des Mandanten

  • Unsere Anwaltskanzlei besitzt Erfahrung bei Rechtsdienstleistungen auf jeder Etappe des Investitionsprozesses: beginnend von Ausführungsstudie, durch Handlungen die mit Finden einer entsprechenden Lokalisation verbunden sind, Erwerb der Immobilie, Handlungen über die Durchführung über jede erforderliche Verwaltungsprozeduren, Vertrӓge die mit der Vorbereitung und Durchführung der Investition verbunden sind, bis zu der Schlussetappe der Abrechnung und Vollstreckung der finanziellen Verbindlichkeiten und Forderungen.

    Unsere Erfahrung wurde gesammelt indem wir auf dem Gebiet Polens Millionenwerte und Prestige Investitionen rechtlich betreut haben und auch indem wir rechtliche Probleme gelӧst haben, die bei der Durchführung kleinerer Investitionen entstanden sind. Die Anwaltskanzlei leistet Rechtshilfe unter Berücksichtigung der Spezifikation des Kunden, mit der er an der Durchführung der Investition beteiligt ist: wir betreuen rechtlich sowohl die Investoren (einschließlich aus dem Bereich der ӧffentlichen Verwaltung) als auch Bauprojektanten, Ingenieure/ Aufsichtsinspektoren, Hauptauftragnehmer und Subunternehmer.

    Unsere Kunden schӓtzen sich stӓndige rechtliche Betreuung der Investitionen, indem unsere Anwӓlte jede Investition gründlich von jeder Seite kennenlernen kӧnnen, was vom mӧglichts früherer Etappe den Schutz der rechtlichen und finanziellen Interessen unserer Kunden erlaubt. Statt „das Feuer zu lӧschen“ vorbeugen wir es zu entstehen. Die Anwaltskanzlei leistet auch Rechtsdienstleistungen die mit dem Handel der Immobilien im bereiteren Sinne verbunden sind, einschließlich mit der Ermittlung und Regulierung des Rechtsstandes der Immobilie und der Verfolgung der damit verbundenen Forderungen.

  • Wir helfen unseren Mandanten in den Verfahren vor der Verwaltungsorganen der I und II Instanz, idem wir Widersprüche und Beschwerden gegen Verwaltungsakte und Beschlüsse dieser Organe vorbereiten als auch Klagen vor der Verwaltungsgerichten erheben.

    Wir haben Erfahrung (sowohl aus der Sicht des Verwaltungsorgans als auch der Partei im Verwaltungsverfahren) bei der Führung der Verwaltungsangelegenheiten aus dem Bereich: Immobilienverwaltung, Baurecht, Bebauungsplanung, Umweltschutz, Abfallwirtschaft und viele andere.

  • Die Anwaltskanzlei leistet seit vielen Jahren stӓndig oder vorlӓufig Rechtsdienstleistungen für Kommunalverwaltung und anderer Einheiten des Finanzwesens.

    Wir kennen Begrenzungen die mit der Spezifikation dieser Subjekte verbunden sind und helfen immer solche rechtliche Lӧsungen zu finden, die im Einvernehmen mit dem geltendem Recht unseren Mandanten das angestrebte Ziel zur erreichen erlauben.

    Im Rahmen der vorlӓufinegn Rechtshilfe bereiten wir komplexe, umfassende und ausführliche Rechtsgutachten, die die an uns geleitete Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der sich aneinander knüpfende Vorschriften der besonderen Gesetze analysieren, mit Berücksichtigung der Prinzipien der Auslegung die aus der Verfassungsgesetzen hervorgehen.

    Im Rahmen der Rechtshilfe leisten wir auch Prozessvertretung vor dem Oberhauptgerichtshof, allgemeinen Gerichten und Verwaltungsgerichten. Wir vertreten und beraten unsere Mandanten auch im Laufe der Verfahren, die durch die Aufsichts- und Kontrollorgane in Sachen aus dem Bereich der Verantwortung für die Staatsfinanzendisziplinverletzung geführt werden.

  • Unseren Mandanten sind wir hilfsbereit bei der Wahl der richtigen Form der wirtschaftlichen Tӓtigkeit und helfen diese auch anzumelden. Wir bieten auch die Rechtsbetreuung bei laufenden Sachen der wirtschaftlichen Tӓtigeiten durch das Vorbereiten der Handelvertrӓge, Rechtsgutachten, Teilnahme bei der Handelsverhandlungen.

    Wir besitzen sehr große Erfahrung bei tüchtigen und schnellen Gründen von Handelsgesellschaften. Wir leisten Hilfe bei Fertigstellung der erforderlichen Unterlagen für die Gründung und Anmeldung der Gesellschaft im Registergericht.

    Wir leisten komplexe Rechtsbetreuung der Versammlungen und auch bei der Verfassung der Beschlüssen und anderer Unterlagen.

  • Zivilrecht das ist ein Rechtsgebiet, das jede Aktivitӓt des Menschen regelt, von seiner Geburt an und im Falle eines Unternehmens (seit dessen Gründung). Wir leisten Rechtshilfe in allen Gebieten des Zivilrechts, unter anderem: Schutz der hӧchstpersӧnlichen Rechtsgütter, Schadenersatzansprüche, Erbnachlӓsse, wir vorbereiten Entwürfe von Kaufvertrӓgen, Auftragsvertrӓgen, Bauvertrӓgen, Darlehensvertrӓgen und anderen.

    Unser Prioritӓt ist volle Sicherheit unserer Mandanten, deswegen nehmen wir oft Teil an Verhandlungen die das Vertragsschluss vorangehen.

  • Wir besitzen sehr grosse Erfahrung in Sachen aus dem Gebiet Arbeitsrecht, die Rechtshilfe leisten wir sowohl den Unternehmern (Arbeitsgebern) als auch der Privatpersonen.

    Wir bieten Rechtshilfe bei der Verfassung der inneren Arbeitsrechtsakten (Arbeitsordnungen, Gehaltsordnungen, andere), bei Verfassung der Vertrӓge aus dem Bereich des Arbeitsrechts, Rechtsberatung im Falle der Notwendigkeit ein Arbeitsverhӓltnis mit den Arbeitern auflӧsen zu müssen und Anwaltsvertretung vor den Arbeitsgerichten.

    Wir leisten auch Rechtshilfe für die Privatpersonen bei der Verfolgung ihrer Forderungen aus dem Arbeitsrecht, auch bei der Verfassung der Beschwerden vor dem Arbeitsgericht im Falle einer Rechtswidrigen Auflӧsung- oder Kündigung der Arbeitsvertrӓge.

    Wir besitzen auch Erfahrung bei Gruppenstreitigkeiten.

  • Die öffentlichen Aufträge ist ein Rechtsgebiet, wo wir die Erfahrung in Vertretung sowohl der Auftraggeber als auch der Unternehmer haben.

    Wir helfen den zur Anwendung des Rechts der öffentlichen Aufträge verpflichteten Personen beim Wahl eines entsprechendes Vergabeverfahrens, bei Verfassung der Ausschreibungsunterlagen.

    Wir beraten die Unternehmer, die sich um die Vergabe des öffentlichen Auftrags bewerben, in korrekter Fassung des Angebots, Stellung einer Frage an den Auftraggeber oder in Einlegung des Widerspruchs.

    Wir haben Erfahrung in der rechtlichen Vertretung in Verfahren vor der Landeswiderspruchskammer.

  • Rechtsstreitigkeiten sind streng mit Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden, und aus diesem Grund bieten wir Rechtshilfe im Bereich einer rechtlichen Vertretung in Zivil-, Wirtschafts-, Arbeitssachen, vor Gerichten erster und zweiter Instanz und vor dem Obersten Gericht.

    Die Beauftragung eines professionellen rechtlichen Vertreters ist erforderlich, um die Argumente vor dem Gericht richtig und effektiv zu präsentieren und die Erfordernisse des Verfahrens korrekt zu erfüllen.

    In ähnlichem Umfang vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in Schiedsverfahren (Arbitrageverfahren) vor Schiedsgerichten.

    Wir haben auch umfangreiche Erfahrung in den gerichtlichen Sicherungsverfahren zwecks Sicherung der Ansprüche von unseren Mandanten oder Verteidigung gegen solche Sicherungen. Nur im Jahr 2013 haben wir für unsere Kunden die Sicherungen der Ansprüche mit einem Gesamtwert von einigen zehnten Millionen Zloty erlangt (oder gegen solche Sicherungen verteidigt).

  • Wir bieten Rechtshilfe in der Forderungsbeitreibung. Im Namen unseres Mandanten wir verhandeln mit dem Schuldner und bemühen uns, die Zahlungen ohne Beschreitung des Rechtswegs zu erlangen. Bringen solche Handlungen aber die erwarteten Ergebnisse nicht, wird das Gericht in Anspruch genommen, und anschliessend der Gerichtsvollzieher, damit die Forderungen zwangsweise eingezogen werden. Wir ergreifen die geeigneten Massnahmen, um das Vermögen des Schuldners zu bestimmen, und wenn dieser kein Vermögen hat, wir versuchen herauszufinden, ob er es veräussert hat. Wir haben unsere Mandanten erfolgreich in mehreren Verfahren aus sog. Anfechtungsklage („actio pauliana“) vertreten, die zur Erfüllung der Ansprüche von unseren Mandanten geführt haben.

  • Wir leisten die Rechtsberatung in Sachen, die mit Aufenthaltslegalisierung der Nicht-EU Bürger auf dem Gebiet Republik Polens verbunden sind, und in diesem Bereich haben wir eine langfristige Erfahrung. Wir leisten auch Rechtsberatung im Bereich der Erlangung von Aufenthalts- sowie Arbeitsgenehmigungen.

    Solche Beratung wird auch für die Unternehmer geleistet, die einen Nicht-EU Bürger beschäftigen (Verlängerung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung) oder dies beabsichtigen.

  • Wir beraten unsere Mandanten im Bereich des Insolvenz- und Sanierungsrechts und vertreten ihre Interessen vor Insolvenz- und Sanierungsgerichten. Insbesondere melden wir im Namen des Mandanten Forderungen an, verfassen Anträge auf Insolvenzeröffnung u.ä. Die Kanzlei bietet auch Leistungen im Bereich der möglichen Übernahme des Vermögens eines insolventen Schuldners zum Teil oder im ganzen, im Bereich der Eintreibung von ausstehenden Vergleichsforderungen, die infolge der Nichterfüllung des Insolvenzplanes entstanden sind.

  • Wir leisten die Rechtsberatung in Sachen, die mit Erlang einer EU-Unterstützung verbunden sind. Wir helfen beim Bewerbungsverfahren und auch bei Beschwerden gegen negative Entscheidungen von zwischengeschalteten Stellen.

     

Unsere Vorteile sind Flexibilität und Aufgeschlossenheit für Bedürfnisse des Mandanten. Jeder Mandant wählt selbst die für ihn günstigste Option der Zusammenarbeit mit der Kanzlei. Je nach den Bedürfnissen des jeweiligen Mandanten bieten wir komplexe Rechtsberatung auf Basis eines Vertrages über feste Zusammenarbeit oder laufende Beratung auf Basis eines Vertrages, dessen Gegenstand Ausführung einer konkreten Aufgabe ist.

Bei der Vergütungsabrechnung verwenden wir nicht nur die Pauschal- oder Stundenvergütungsmethode, sondern auch flexible Mischsysteme. Alles ist von den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Mandanten abhängig.

Unsere Leistungen erbringen wir je nach Wahl unseren Mandanten: am Sitz der Kanzlei, bei dem Mandanten, als auch zeitsparend: per E-Mail, ohne dass direkte Kontakte nötig sind.